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Frau Ministerin, Sie machen uns krank!

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Übersicht 2002
1. Praxisgebühr
Bei ärztlichen Behandlungen wird eine Praxisgebühr von 10 Euro pro Arzt und Quartal fällig. Nachfolge-Untersuchungen kosten dagegen nichts mehr. Damit Sie nicht für jeden Besuch bei einem anderen Arzt zur Kasse gebeten werden, sollten Sie sich nach Möglichkeit überweisen lassen. Achtung: Auch der Überweisungstermin bei einem anderen Arzt muss im selben Quartal liegen. Als Patient können Sie die Kosten gering halten, wenn Sie Ihre Arztbesuche sorgfältig planen. Ungeschickt ist zum Beispiel eine Überweisung kurz vor Ende des Quartals an einen Arzt, der erst im nächsten Quartal einen Termin für Sie frei hat. Ausnahme: Für Zahnarzt und Psychotherapeuten müssen Sie immer je 10 Euro extra pro Quartal zahlen. Kinder unter 18 Jahren müssen nur für Zahnarzt und Gynäkologen die Praxisgebühr zahlen. Achtung! Die Praxisgebühr wird auch fällig, wenn Sie nur ein Rezept abholen oder eine telefonische Auskunft Ihres Arztes benötigen. Kostenlos sind nur Krebs- und Zahnvorsorge sowie Impfungen.

2. Zuzahlungen
Grundsätzlich sollen Patienten bei allen Leistungen 10 Prozent Zuzahlung leisten - mindestens 5, höchstens jedoch 10 Euro. Ausnahme: Minderjährige müssen weiterhin nichts zahlen. Rezeptfreie Medikamente werden in der Regel nicht mehr erstattet. Ausnahmen gibt es bei Kindern unter 13 Jahren.

3. Belastungsgrenze
Für alle Versicherten gilt eine Belastungsgrenze von 2 Prozent des Bruttoeinkommens, mehr sollen sie nicht ausgeben. Beispiel: Ein Alleinstehender verdient 30.000 Euro im Jahr - Belastungsgrenze 600 Euro. Auch Sozialhilfeempfänger müssen sich ab sofort mit bis zu 2 Prozent des Regelsatzes beteiligen. Bei chronisch Kranken beträgt die Grenze 1 Prozent. Ganz wichtig: Sammeln Sie sämtliche Belege und Quittungen - ob vom Arzt, aus der Apotheke oder Klinik. Die Summe aller Zuzahlungen und Praxisgebühren ist entscheidend für eine Befreiung durch die Krankenkasse. Dafür müssen Sie dann einen extra Antrag stellen. Achtung: Die Obergrenze für Familien kann durch extra Freibeträge gedrückt werden. Pro Kind können 3.648 Euro und für einen nicht erwerbstätigen Ehepartner noch einmal 4.347 Euro vom Bruttoeinkommen abgezogen werden.

4. Das fällt weg
Entbindungs- und Sterbegeld entfallen. Fahrtkosten für die ambulante Versorgung werden nicht mehr erstattet. Auch Brillen müssen ab sofort selbst finanziert werden. Nur noch Sehhilfen für Kinder bis 18 Jahre und schwer Sehbehinderte werden erstattet.

5. Das ändert sich noch
Für einen Krankenhausaufenthalt zahlen Patienten nun 10 (statt bisher 9) Euro pro Tag für maximal 28 Tage im Jahr. Bislang stand Sozialhilfeempfänger der Status eines Privatpatienten zu. Damit ist Schluss. Ab 2004 werden sie wie Kassenpatienten behandelt. Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung werden eingeschränkt und müssen nun zu 50 Prozent selbst bezahlt werden.

6. Neureglungen 2005/2006
Ab 2005 fällt der Zahnersatz aus dem Leistungskatalog der Krankenkassen. Nur Zusatzversicherungen bei der eigenen Kasse oder privaten Anbietern decken eine Finanzierung weiterhin ab. Ab 2006 wird das Krankengeld allein vom Arbeitnehmer abgesichert.

Quelle: Bild
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